Nach neuesten Auswertungen des Informations-Dienstleisters Crifbürgel haben Unternehmen in der Rechtsform „Unternehmergesellschaft” ein viermal so häufiges Zahlungsausfallrisiko wie Unternehmen in der Rechtsform „GmbH”. Wer eine GmbH beliefert, dessen Zahlungsausfallrisiko liegt bei 3,2 %. Wer das gleiche Geschäft mit einer „Unternehmergesellschaft” abwickelt, dessen Zahlungsausfallrisiko liegt bei 13,7 % und damit sogar noch höher als bei Gewerbebetrieben (9,2 %), einer GbR (9,0 %) oder einer Einzelfirma (5,6%) (Quelle: Crifbürgel: Insolvenzrisiko von Unternehmen 2018).
Das klingt nicht gut, hat aber auch Gründe. Die Unternehmergesellschaft ist eine typische Gründergesellschaft. Wer erfolgreich ist, wandelt schon nach kurzer Zeit in eine GmbH um. Achten Sie also darauf, wie „alt” eine UG ist, wenn Sie mit dieser Geschäfte machen wollen. Es gilt: „Je älter die UG ist, umso höher dürfte das damit verbundene Zahlungsausfallrisiko sein”.