GmbHs, deren Geschäftsmodell nur mit Niedriglöhnen funktioniert, müssen in den nächsten Monaten umplanen. Hintergrund: …
Auch die CDU wird in den nächsten Monaten die Voraussetzungen dafür schaffen, dass flächendeckend Mindestlöhne eingeführt werden können. Danach wird eine Arbeitsgruppe aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern die Lohnuntergrenzen festsetzen und entscheiden, ob regionale Ausnahmen gewährt werden.
Bisher gilt: Gehört Ihre GmbH nicht zu den Mindestlohn-Branchen bzw. Ihre GmbH gehört keinem Arbeitgeberverband an und es gibt für Ihre Branche in Ihrem Bundesland/Ihrer Region keinen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dann ist es zulässig niedrige Löhne zu vereinbaren. Niedriglöhne sind in Deutschland Löhne unter dem Durchschnittslohn von 9,15. In der Praxis werden im Durchschnitt im Niedriglohnbereich gezahlt: 6,68 EUR im Westen und 6,52 EUR im Osten. Das sind Durchschnittswerte. In der Praxis werden in einzelnen Bereichen noch deutlich geringere Stundenlöhne gezahlt.
Für die Praxis: U. E. müssen Sie damit rechnen, dass eine flächendeckende Mindestlohnregelung sehr schnell umgesetzt wird. Das Thema wird mit Sicherheit eines der entscheidenden für den Bundestagswahlkampf 2013 sein, so dass mit einer Umsetzung noch vor den Wahlen gerechnet werden muss. Wir gehen davon aus, dass Niedriglöhne bereits zum Jahresanfang 2013 nicht mehr gezahlt werden dürfen. Als Geschäftsführer eines Unternehmens mit einem Niedriglohn-Geschäftsmodell sollten Sie hier rechtzeitig die Weichen stellen. Prüfen Sie z. B., ob mehrstufige Preiserhöhungen für Ihre Produkte/Leistungen bis dahin durchgesetzt werden können.