Nach Informationen aus dem BMF …
wurden mit der Steuerberaterkammer eine Anpassung der Steuerberatergebührenverordnung vereinbart. Dabei geht es für einzelne Leistungen um Gebührenerhöhungen um durchschnittlich 15 % (Quelle: Gesetzentwurf zur Änderung der Steuerberater-Gebührenverordnung vom 10.9.2012).