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Volkelt-Briefe

GF/Finanzen: Neue Runde bei den Bankgebühren – was tun?

Die Nied­rig­zins­po­li­tik zei­tigt Aus­wir­kun­gen auf das Geschäfts­mo­dell „Bank“. Neue Umsatz- und Ertrags­mo­dells müs­sen her. War zunächst kaum vor­stell­bar, dass sog. Nega­tiv­zin­sen für Gut­ha­ben ein­ge­führt wer­den könn­ten, ist das von vie­len Ban­ken bereits umge­setzt. Zahl­rei­che Ban­ken haben (still und lei­se) ihre Gebüh­ren­ta­bel­len ange­passt. Jetzt haben sich die Pro­dukt-Mana­ger der Volks­ban­ken etwas Neu­es ein­fal­len las­sen und zwar für alle Geschäfts­kon­ten. Danach wer­den Kos­ten für die Bereit­stel­lung der Über­zie­hung in Rech­nung gestellt – ver­gleich­bar den Bereit­stel­lungs­zin­sen. Dabei geht es um eine fik­ti­ve Ver­zin­sung um bis zu 1,2 %.

Bei­spiel:Für eine GmbH mit einem monat­li­chen Liqui­di­täts­be­darf von 50.000 € ist eine Über­zie­hung (Kre­dit­li­nie) in Höhe von eben­falls 50.000 € zu begüns­tig­ten Über­zie­hungs­zin­sen ver­ein­bart (der­zeit bei vie­len Volks­ban­ken: 7,9 %). Nach der neu­en Rege­lung wird die Bank dann für den nicht in Anspruch genom­men Betrag aus der Kre­dit­li­nie eine Gebühr (im Ban­ken­jar­gon: Liqui­di­täts­pau­scha­le) in Höhe von 1,2 % p. a. berech­nen. Die zusätz­li­che Belas­tung im Bei­spiel liegt dann bei jähr­lich 600 €.

Auch wenn vie­le Ban­ken einen Wech­sel der Bank mit hilf­rei­chen Diens­ten erleich­tern, ist der büro­kra­ti­sche Auf­wand bei einem Wech­sel nicht zu unter­schät­zen. Inso­fern raten wir von einem vor­schnel­len Wech­sel eher ab. Unbe­dingt nut­zen soll­ten Sie die Mög­lich­keit, die Kre­dit­li­nie zu prü­fen und ggf. an ihren tat­säch­li­chen Bedarf anzu­pas­sen. Fakt ist: Wer nichts unter­nimmt, zahlt die Zeche und ärgert sich im Nachhinein.

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