Die Niedrigzinspolitik zeitigt Auswirkungen auf das Geschäftsmodell „Bank“. Neue Umsatz- und Ertragsmodells müssen her. War zunächst kaum vorstellbar, dass sog. Negativzinsen für Guthaben eingeführt werden könnten, ist das von vielen Banken bereits umgesetzt. Zahlreiche Banken haben (still und leise) ihre Gebührentabellen angepasst. Jetzt haben sich die Produkt-Manager der Volksbanken etwas Neues einfallen lassen und zwar für alle Geschäftskonten. Danach werden Kosten für die Bereitstellung der Überziehung in Rechnung gestellt – vergleichbar den Bereitstellungszinsen. Dabei geht es um eine fiktive Verzinsung um bis zu 1,2 %.
Beispiel: … Für eine GmbH mit einem monatlichen Liquiditätsbedarf von 50.000 € ist eine Überziehung (Kreditlinie) in Höhe von ebenfalls 50.000 € zu begünstigten Überziehungszinsen vereinbart (derzeit bei vielen Volksbanken: 7,9 %). Nach der neuen Regelung wird die Bank dann für den nicht in Anspruch genommen Betrag aus der Kreditlinie eine Gebühr (im Bankenjargon: Liquiditätspauschale) in Höhe von 1,2 % p. a. berechnen. Die zusätzliche Belastung im Beispiel liegt dann bei jährlich 600 €.