Langfristige GmbH-Investitionen (Grundstücke, Investitionsgüter) werden von der Bank nur finanziert, wenn die Gesellschafter-Geschäftsführer dafür privat bürgen.
Finanzierungsmodell: Der Gesellschafter-Geschäftsführer schließt eine …Kapitallebensversicherung ab. Mit Fälligkeit der Versicherung wird das Darlehen abgelöst. Für die monatlichen Beiträge zur Versicherung gewährt die GmbH dem Geschäftsführer ein Darlehen. Die Zinsen der Finanzierung werden als Werbungskosten verrechnet.
Achtung: Laut BFH ist der Schuldzinsenabzug als Werbungskosten ist nicht möglich (Urteil vom 27.8.2013, VIII R 3/11). Das Finanzierungs-Modell kann dennoch Sinn machen, wenn andere Sicherheiten nicht vorhanden sind und der Gesellschafter-Geschäftsführer keine finanzielle Zusatzbelastung tragen kann. Aber Sie müssen aufpassen. Im Urteil heißt es: „Offen bleibt, ob diese Gestaltung missbräuchlich ist“. Der BFH sieht in dieser Gestaltung eine (unzulässige) Mehrfachbegünstigung. Die Finanzbehörden nehmen eine solche Vorlage eines Finanzgerichts gerne zum Anlass, das Gestaltungsmodell insgesamt gerichtlich prüfen zu lassen.
Gesellschafter-Geschäftsführer, die langfristige GmbH-Investitionen mit diesem Modell finanziert haben, müssen sich darauf einstellen, dass ihr Finanzamt den Werbungskostenabzug für Schuldzinsen nicht mehr mit trägt. Und zwar rückwirkend bis 2004. Bestandsschutz wird es nicht geben. Offene Fälle werden entsprechend veranlagt. Einspruch gegen eine entsprechende Veranlagung hat u. E. wenig Aussicht auf Erfolg.