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GmbH-Finanzen: Bargeld im Tresor – wie halten Sie es damit?

Wer regel­mä­ßig Bar­geld im Betrieb und dort in einem Tre­sor auf­be­wahrt, soll­te die AGB im Ver­si­che­rungs­ver­trag nicht nur genau lesen, son­dern jeder­zeit exakt ein­hal­ten. Zum Bei­spiel dann, wenn durch eine Ein­wurf­schub­la­de – wenn auch mit Mühe – in den Tre­sor gegrif­fen und Geld ent­wen­det wer­den kann. Dann muss die Ver­si­che­rung nicht zah­len (OLG Karls­ru­he, Urteil vom 17.6.2014, 12 U 151/13).

Im Urteils­fall hat­te der Tre­sor-Inha­ber nicht geprüft, ob die Anga­ben im Ver­si­che­rungs­ver­trag (Gewicht, Ein­hal­ten von Abstän­den) mit der prak­ti­schen Vor­rich­tung über­ein­stimm­ten. Danach war es – wenn auch mit etwas Fin­ger­übung – mög­lich, durch den Ein­wurf­schlitz in den Tre­sor zu grei­fen und so Bar­geld zu ent­neh­men. Von der Ver­si­che­rung dür­fen Sie dann jeden­falls ein Ent­ge­gen­kom­men nicht erwarten.

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