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Volkelt-Briefe

GmbH/Europa: Was kommt nach dem Brexit?

Der Brexit ist da. Aber viel ändern wird sich vor­erst nicht. Wie bereits in den letz­ten Mona­ten und Jah­ren müs­sen die Moda­li­tä­ten des Aus­stiegs noch im Detail ver­han­delt wer­den. Es ist also immer noch nicht abseh­bar, ob es Han­dels­be­schrän­kun­gen oder neue exter­ne Vor­ga­ben für Unter­neh­men geben wird, die nach Groß­bri­tan­ni­en expor­tie­ren. Exper­ten gehen davon aus, dass die Zeit­vor­ga­be bis 31.12.2020 nicht aus­rei­chen wird. Zumal Pre­mier­mi­nis­ter Boris John­son einen „har­ten” Ver­hand­lungs­kurs vor­ge­ge­ben hat – was das auch hei­ßen mag. Hier sind die Rol­len noch nicht ver­teilt und nicht absehbar.

Zu beach­ten ist aller­dings bereits jetzt schon eine Vor­ga­be aus Lon­don, die sich in der Pra­xis unmit­tel­bar aus­wir­ken kann und wird. So hat Pre­mier­mi­nis­ter John­son klar­ge­stellt, dass sich Groß­bri­tan­ni­en nicht (mehr) an die Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) hal­ten wird. Abseh­bar ist, dass das die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on der Rest-euro­päi­schen Staa­ten schwä­chen wird. Im Wesent­li­chen sind das Nach­tei­le, die sich durch zusätz­li­che büro­kra­ti­sche Vor­schrif­ten erge­ben. Und zwar dann, wenn der EuGH eine Umset­zung neu­er Rechts­vor­schrif­ten für ganz Euro­pa durch­set­zen wird. Davon beson­ders betrof­fen sein wer­den deut­sche Unter­neh­men. Erfah­rungs­ge­mäß setzt die deut­sche Poli­tik EU-Vor­ga­ben aus­ge­spro­chen gründ­lich um. Hier eini­ge Bei­spie­le, wo und wie die EuGH-Recht­spre­chung in kon­kre­te Poli­tik umge­setzt wer­den muss:

Betrifft … Fol­gen der EuGH-Rechtsprechung Umset­zung in deut­sches Recht Quel­le
Arbeits­zei­ten Der EuGH hat ent­schie­den, dass die Arbeits­zei­ten aller Mit­ar­bei­ter voll­stän­dig und lücken­los doku­men­tiert wer­den müs­sen. Nur dann ist sicher­ge­stellt, dass die Vor­ga­ben zur Arbeits­zeit ein­ge­hal­ten und kon­trol­liert wer­den können. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS; SPD-Minis­ter Hubert Heil) lässt der­zeit die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen prü­fen. Dazu müs­sen eini­ge Vor­schrif­ten in den Arbeits­ge­set­zen geän­dert wer­den (vgl. dazu Nr. 21/2019). EuGH, Urteil v. 14.5.2019, c‑55/18
Defi­zi­tä­rer Geschäfts­be­trieb einer GmbH Aus­gleich von Dau­er­ver­lus­ten als unzu­läs­si­ge staat­li­che Subventionierung Bestä­tigt der EuGH die­se Rechts­la­ge, wird das für kom­mu­na­le GmbHs zu enor­men Steu­er­nach­zah­lun­gen füh­ren (vgl. Nr. 45/2019). BFH, Beschluss v. 13.3.2019, I R 18/19
Auto­bahn- Maut Der EuGH hat die deut­schen Vor­ga­ben für die Erhe­bung einer Auto­bahn-Maut aus­ge­bremst – u. U. mit gro­ßen finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen für die Infrastruktur. Ein stre­cken­be­zo­ge­nes Maut-Modell wird von den zustän­di­gen Minis­te­ri­en geprüft und angestrebt. EuGH, Urteil v. 18.08.2019, C‑591/17
Kün­di­gungs­schutz für den Fremd–                 Geschäftsführer Laut EU-Richt­li­nie 2003/88/EG (Dano­sa-Ent­schei­dung des EuGH) ist der Fremd-Geschäfts­füh­rer Arbeitnehmer. Hier bleibt abzu­war­ten, ob es zu einem wei­te­ren Ver­fah­ren vor dem EuGH kommt. Fol­ge: Der GF genießt u. U. auch Kündigungsschutz EuGH, Urteil v. 11.11.2010, C 232/09

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