Die Erben eines GmbH-Anteils können in der Regel mit einfacher Mehrheit … einen Vertreter bestellen, der die Erben dann z. B. in einem Nichtigkeits- oder Anfechtungsprozess um die Wirksamkeit einer Gesellschafterbeschlusses vertritt (OLG Nürnberg, Urteil vom 16.7.2014, 12 U 2267/12).
Damit ist sicher gestellt, dass die Erbengemeinschaft handlungsfähig bleibt. Auch dann, wenn ein querulanter Erbe juristisches Vorgehen blockiert. Umgekehrt gilt: Nimmt nur einer der Erben die eingereichte Klage zurück, hat das keine Wirkung. Das Verfahren läuft weiter.