Das OLG Frankfurt hat einem Unternehmen wegen fehlerhafter bzw. unzulässiger Angaben im Impressum der Firmen-Homepage eine Geldstrafe von bis zu 250.000 EUR angedroht. Der Fehler: Falsche Angaben zum Registergericht (hier: Registergericht: 0000) und zur Handelsregister-Nummer (hier HR: 0000) werden als Verstoß gegen die Impressumspflicht gemäß § 5 Telemediengesetz gewertet (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.3.2017, 6 U 44/16).
Sie müssen leider nach wie vor davon ausgehen, dass nach wie vor (systematische) Abmahner unterwegs sind, die gezielt nach Verstößen suchen. Prüfen Sie insbesondere nach einer Änderung der Firma (z. B. nach dem Zukauf eines Unternehmens) oder bei einer statuarischen Sitzverlegung, ob die Angaben im Impressum der Firmen Homepage noch korrekt sind.