Wird dem (Fremd-) Geschäftsführer regelmäßig eine monatlich „feste” Tantieme über einen bestimmten EU-Betrag gezahlt, muss diese bei der Berechnung des Pensionsanspruchs des Geschäftsführers berücksichtigt werden (LAG Niedersachsen, Urteil v. 1.2.2018, 4 Sa 48/17 B).
Es kommt also nicht darauf an, wie das „Kind” genannt wird. Entscheidend ist der Charakter – danach ist ein regelmäßig gezahlter Vergütungsbestandteil in gleich bleibender Höhe, der ohne leistungs- oder ergebnisorientierte Bemessungsgrundlage gewährt wird, keine echte Tantieme, sondern fixer Gehaltsbestandteil