Äußert sich einer der Gesellschafter des Unternehmens kritisch in der Öffentlichkeit über die Geschäftspolitik des Unternehmens, kann das Auswirklungen auf sein Auskunfts- und Einsichtsrecht haben. Begründung: …
Die übrigen können mit dem Hinweis „Kredit schädigende Aussagen“ das Auskunfts- und Einsichtsrecht in die Geschäftsunterlagen der GmbH verweigern (OLG Köln, Urteil vom 8.12.2011, 18 U 38/11).
Für die Praxis: Im Urteilsfall war einer der Gesellschafter in einem Bericht des Manager Magazins kritisch zur Geschäftspolitik der Privatbrauerei Gaffel zitiert worden. Der Gesellschafter konnte allerdings darlegen, dass es sich um eine „so nicht gemachte Aussage“ handelte. Dennoch: Auch als Gesellschafter einer GmbH sind Sie gut beraten, sich in der Öffentlichkeit (Interviews, spontane Telefon-Befragung durch eine Journalisten usw.) zurückhaltend mit Aussagen über das Unternehmen zu geben. Im schlechtesten Fall kann das dazu führen, dass die übrigen Gesellschafter Ihnen sogar Auskunft und Einblick in grundsätzliche Unterlagen der GmbH (z. B. Anhang, Lagebericht, oder: Verträge, Planungsunterlagen) verweigern können. Das sollten Sie nicht leichtfertig riskieren.