Weil die Berater der Hamburger Bethmann-Bank vermögende Anleger nur unvollständig und lückenhaft über die Anlage in Lehman-Zertifikaten beraten haben, …
muss die Bank den vollständigen Schaden ersetzen und den Privatanlegern 7,4 Mio. EUR Schadensersatz zahlen (OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.2012, 14 U 291/10).
Für die Praxis: Im Verkaufsgespräch hatten die Berater ein unvollständiges Rating zur Commerzbank vorgelegt. Daraufhin hatten die Anleger Commerzbank-Zertifikate in Lehman-Zertifikate umgetauscht. Damit bestätigt das OLG Hamburg das Urteil der Vorinstanz. Als Anleger sind Sie gut beraten, wenn Sie im Beratungsgespräch alle Unterlagen, die Ihnen vorgelegt werden entweder physisch mitnehmen und zitierte Unterlagen exakt protokollieren (Beratungsprotokoll, Prospekte, Rating-Unterlagen, Zeitschriftenbeiträge und sonstige Quellen). Das erhöht Ihre Chancen im Falle einer Fehlberatung, wieder an Ihr Geld zu kommen.