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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-privat: Kosten für Prozess um den Job bleiben abzugsfähig

Zuletzt gab es wider­sprüch­li­che Urtei­le zur steu­er­li­chen Behand­lung von Zivilprozesskosten. …

Mit dem Amts­hil­feR­L­UmsG vom 26.6.2013 wur­de die steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung sol­cher Kos­ten ab 2013 neu gere­gelt (§ 33 Abs. 2 EStG). Danach sind Auf­wen­dun­gen für die Füh­rung eines Rechts­streits (Pro­zess­kos­ten) vom Abzug aus­ge­schlos­sen. Aus­nah­me: Es han­delt sich um Auf­wen­dun­gen, ohne die der Steu­er­pflich­ti­ge sei­ne Exis­tenz­grund­la­ge ver­liert und sei­ne lebens­not­wen­di­gen Bedürf­nis­sen nicht mehr befrie­di­gen kann (OFD NRW, Kurz-Info ESt 2/2013 vom 16.7.2013).

Für die Pra­xis: In der Regel kön­nen Sie davon aus­ge­hen, dass Rechts­strei­tig­kei­ten um den Arbeits­platz des Geschäfts­füh­rers in der Regel einen weit­ge­hen­den Ein­griff in die Exis­tenz­grund­la­ge dar­stel­len und damit abzugs­fä­hig sind. Die oben genann­te Rechts­la­ge gilt aber erst für Ver­an­la­gun­gen ab 2013.

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