Selbst wenn der Chef seinen Hund mit ins Büro bringt, entsteht daraus …
kein Anspruch darauf, dass andere Hunde mit ins Büro dürfen. Der Arbeitgeber kann nach Ermessen entscheiden, wer seinen Hund mitbringen darf (AG Düsseldorf, Urteil vom 4.9.2013, 8 Ca 7883/12).
Für die Praxis: Wenn sich die Hunde vertragen, ist das kein Problem sein. Klappt das nicht, können Sie als Chef verlangen, dass der Mitarbeiter seinen Hund nicht mitbringt – auch wenn Ihr Bello der Raufsüchtige ist.