Selbst wenn der Geschäftsführer fristlos gekündigt wird, gilt das noch lange nicht für den Dienstwagen. Gibt es hierzu keine ausdrückliche Vereinbarung im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, kann er den Dienstwagen zumindest noch …
bis zum Monatsende nutzen (BAG, Urteil vom 21.3.2012, 5 AZR 651/10).
Für die Praxis: Im Fall hatte der Arbeitgeber vereinbart, dass er bei einer Kündigung bzw. Freistellung berechtigt ist, die Überlassung des Dienstwagens zu widerrufen. Die Ausübung des Widerrufsrecht muss aber billigen Ermessen genügen (§ 315 BGB). Das ist aber nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer (Geschäftsführer) den Wagen unverzüglich bzw. bereits im laufenden Monat zurückgeben soll. Umgekehrt: Gibt der Geschäftsführer den Wagen erst nach Ablauf 1 Monats zurück, kann die Firma keine Nutzungsentschädigung durchsetzen.