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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Gehalt: Nur noch 500.000 € als Betriebsausgabe

Die Steu­er­fron­ten für die Bun­des­tags­wahl 2013 neh­men Kon­tu­ren an: Nach der SPD hat sich jetzt auch der Grü­nen-Finanz­po­li­ti­ker Tho­mas Gambke öffent­lich dazu bekannt, die Gehäl­ter für Geschäfts­füh­rer und Mana­ger auf jähr­lich 500.000 € zu deckeln. Und zwar flä­chen­de­ckend. Das betrifft …

dann auch Sie als GmbH-Geschäfts­füh­rer unmittelbar.

Bis­her rich­te­ten sich die Poli­ti­ker-For­de­run­gen nach Gehalts-Ober­gren­zen aus­schließ­lich an die Fir­men-Chefs in öffent­lich-recht­li­chen Unter­neh­men – also sol­chen AGs und GmbHs, in denen der Staat – etwa durch den Ver­wal­tungs­rat – sei­ne Inter­es­sen als Arbeit­ge­ber des Geschäfts­füh­rers recht­lich durch­set­zen kann. Nach den neu­en Plä­nen soll die Ober­gren­ze mit den Mit­teln des Steu­er­rechts durch­ge­setzt wer­den. Kon­kret for­dern die Grü­nen: „Gehäl­ter über 500.000 € sol­len nicht mehr als Betriebs­ausgaben abge­setzt wer­den kön­nen“. Die Steu­er­erhö­hung gilt dann für alle Gehäl­ter – auch für die der GmbH-Geschäfts­füh­rer in pri­va­ten Unter­neh­men. Die Gesamt­be­las­tung bei Zah­lun­gen über 500.000 € liegt dann bei ca. 80 % (KSt, Soli, GewSt, ESt, Soli). Na dann!

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