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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Gehalt: Auslagenersatz ausdrücklich vereinbaren

Zah­len Sie aus eige­ner Geld­bör­se klei­ne­re Beträ­ge bar für die GmbH, schaut das Finanz­amt genau hin (Park­ge­büh­ren, Bücher oder Zeit­schrif­ten). Die­ser Auslagenersatz …

wird steu­er­lich näm­lich nur aner­kannt, wenn Sie das aus­drück­lich und schrift­lich ver­ein­bart haben.

Für die Pra­xis: Ver­mer­ken Sie in Ihrem Anstel­lungs­ver­trag: „Die GmbH ver­pflich­tet sich, die Aus­la­gen des Geschäfts­füh­rers für die GmbH gegen Nach­weis in vol­ler Höhe zu erset­zen.“ Hal­ten Sie sich bei der Kosten­erstattung an den ver­ein­bar­ten Abrech­nungs- und Belegmodus.

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