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Volkelt-Briefe

Geschäftsfreunde: Event-Einladungen nie ohne – Steuerberater

In „Event“-Zeiten muss man sich als Unter­neh­mer schon etwas Beson­ders ein­fal­len las­sen, wenn man …

sei­nen Geschäfts­part­nern Dan­ke­schön sagen will. Schließ­lich müs­sen Sie immer die steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen berück­sich­ti­gen. Pla­nen Sie auf­wen­di­ger und ein­drucks­vol­ler, wer­den Sie dop­pelt bestraft: Sie müs­sen viel Geld auf den Tisch legen und das Finanz­amt lässt die Kos­ten noch nicht ein­mal zum Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug zu.

So erging es jetzt einem nord­deut­schen Unter­neh­mer, der für sei­ne Geschäfts­part­ner zur Kie­ler Woche eigens eine Regat­ta char­ter­te und die­se dar­auf bewir­te­te. Aber so ein­fach ist das nicht im Steu­er­recht: Was für den Fuß­ball geht, geht für den Segel­sport noch lan­ge nicht. Dazu der BFH: „Das Gesetz schließt Kos­ten für Schiffs­rei­sen bewusst vom Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug aus, weil es dar­in Kos­ten einer unan­ge­mes­se­nen Reprä­sen­ta­ti­on des Unter­neh­mens sieht“. Auch der Hin­weis, dass sich ein Segel-Wett­be­werb eben nur von einer Regat­ta aus rich­tig ver­fol­gen lässt, zog bei den Steu­er-Rich­tern nicht (BFH, Urteil vom 2.8.2012, IV R 25/09). Fazit: Vor Ihrem Danke­schön an Geschäfts­freun­de und ‑part­ner soll­ten Sie sich unbe­dingt mit dem Steu­er­be­ra­ter abspre­chen. Auf jeden Fall, wenn Sie etwas Beson­de­res bie­ten wollen.

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