In „Event“-Zeiten muss man sich als Unternehmer schon etwas Besonders einfallen lassen, wenn man …
seinen Geschäftspartnern Dankeschön sagen will. Schließlich müssen Sie immer die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen. Planen Sie aufwendiger und eindrucksvoller, werden Sie doppelt bestraft: Sie müssen viel Geld auf den Tisch legen und das Finanzamt lässt die Kosten noch nicht einmal zum Betriebsausgabenabzug zu.
So erging es jetzt einem norddeutschen Unternehmer, der für seine Geschäftspartner zur Kieler Woche eigens eine Regatta charterte und diese darauf bewirtete. Aber so einfach ist das nicht im Steuerrecht: Was für den Fußball geht, geht für den Segelsport noch lange nicht. Dazu der BFH: „Das Gesetz schließt Kosten für Schiffsreisen bewusst vom Betriebsausgabenabzug aus, weil es darin Kosten einer unangemessenen Repräsentation des Unternehmens sieht“. Auch der Hinweis, dass sich ein Segel-Wettbewerb eben nur von einer Regatta aus richtig verfolgen lässt, zog bei den Steuer-Richtern nicht (BFH, Urteil vom 2.8.2012, IV R 25/09). Fazit: Vor Ihrem Dankeschön an Geschäftsfreunde und ‑partner sollten Sie sich unbedingt mit dem Steuerberater absprechen. Auf jeden Fall, wenn Sie etwas Besonderes bieten wollen.