Die Finanzämter werden die ESt-Erklärungen 2018 auch in diesem Jahr wieder erst ab März 2019 bearbeiten. Je nach Bearbeitungsdauer können Sie also frühestens im Mai 2019 mit einer Rückzahlung rechnen. Dazu gibt es Zahlen: …
Im Jahr 2017 betrug die Bearbeitungszeit durch die Finanzbehörden im bundesweiten Durchschnitt 50 Tage. Die längste Bearbeitungszeit hatten die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen. Hier konnte es schon einmal bis zu 90 Tagen bis zur Rückzahlung dauern.. Am schnellsten waren die Berliner Finanzbehörden (35 Tage). Auch das Saarland und das drittplazierte Rheinland-Pfalz erledigten die Steuererklärungen für Arbeitnehmer unter 40 Tagen.
Allerdings können Sie sich nach wie vor nicht auf das Windhund-Prinzip verlassen. Gibt es in den Steuerunterlagen unklare Sachverhalte oder rechtlich strittige Punkte, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihre Steuererklärungen erst einmal bis zur Rücksprache mit der zuständigen Steuer-Fachabteilung liegen bleiben. Sollte das Finanzamt Rückfragen zu Ihrer Steuererklärung haben, fahren Sie am besten, wenn Sie den/die zuständige Sachbearbeiter/in sofort telefonisch kontaktieren. Versuchen Sie freundlich zu bleiben, ohne in der Sache voreilig nachzugeben. In der Regel führt das zu einer (noch) zügigeren Bearbeitung, wenn die Akte ohnehin schon im Bearbeitungsmodus ist.