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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Steuererklärungen und Rückzahlung 2018

Die Finanz­äm­ter wer­den die ESt-Erklä­run­gen 2018 auch in die­sem Jahr wie­der erst ab März 2019 bear­bei­ten. Je nach Bear­bei­tungs­dau­er kön­nen Sie also frü­hes­tens im Mai 2019 mit einer Rück­zah­lung rech­nen. Dazu gibt es Zahlen: …

Im Jahr 2017 betrug die Bear­bei­tungs­zeit durch die Finanz­be­hör­den im bun­des­wei­ten Durch­schnitt 50 Tage. Die längs­te Bear­bei­tungs­zeit hat­ten die Finanz­be­hör­den in Nord­rhein-West­fa­len. Hier konn­te es schon ein­mal bis zu 90 Tagen bis zur Rück­zah­lung dau­ern.. Am schnells­ten waren die Ber­li­ner Finanz­be­hör­den (35 Tage). Auch das Saar­land und das dritt­pla­zier­te Rhein­land-Pfalz erle­dig­ten die Steu­er­erklä­run­gen für Arbeit­neh­mer unter 40 Tagen.

Aller­dings kön­nen Sie sich nach wie vor nicht auf das Wind­hund-Prin­zip ver­las­sen. Gibt es in den Steu­er­un­ter­la­gen unkla­re Sach­ver­hal­te oder recht­lich strit­ti­ge Punk­te, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass Ihre Steu­er­erklä­run­gen erst ein­mal bis zur Rück­spra­che mit der zustän­di­gen Steu­er-Fach­ab­tei­lung lie­gen blei­ben. Soll­te das Finanz­amt Rück­fra­gen zu Ihrer Steu­er­erklä­rung haben, fah­ren Sie am bes­ten, wenn Sie den/die zustän­di­ge Sachbearbeiter/in sofort tele­fo­nisch kon­tak­tie­ren. Ver­su­chen Sie freund­lich zu blei­ben, ohne in der Sache vor­ei­lig nach­zu­ge­ben. In der Regel führt das zu einer (noch) zügi­ge­ren Bear­bei­tung, wenn die Akte ohne­hin schon im Bear­bei­tungs­mo­dus ist.

 

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