Mit der Vorsorgevollmacht können Privatpersonen bestimmen, welche Personen Sie im Vorsorgefall vertreten und welche vorsorglichen Maßnahmen Sie verfügt haben. Problem: …Haben Sie keinen Hausanwalt, der Ihre Papiere ordnet und hinterlegt, und wissen die Angehörigen nicht Bescheid über die Ablage, kann das bei der Umsetzung Ihres Willens zu unnötigen Verzögerungen bis hin zur (unbeabsichtigten aber auch einer beabsichtigten) Unauffindbarkeit führen. Dieses Risiko können Sie ausschließen. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen.
Vorteil: Die Eintragung erleichtert das Auffinden einer bestehenden Vollmacht (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) im Versorgungsfall. Eine rechtlich verbindliche Umsetzung ist damit sichergestellt.