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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: So legen Sie Vorsorge-Verfügungen sicher ab

Mit der Vor­sor­ge­voll­macht kön­nen Pri­vat­per­so­nen bestim­men, wel­che Per­so­nen Sie im Vor­sor­ge­fall ver­tre­ten und wel­che vor­sorg­li­chen Maß­nah­men Sie ver­fügt haben. Pro­blem: …Haben Sie kei­nen Haus­an­walt, der Ihre Papie­re ord­net und hin­ter­legt, und wis­sen die Ange­hö­ri­gen nicht Bescheid über die Abla­ge, kann das bei der Umset­zung Ihres Wil­lens zu unnö­ti­gen Ver­zö­ge­run­gen bis hin zur (unbe­ab­sich­tig­ten aber auch einer beab­sich­tig­ten) Unauf­find­bar­keit füh­ren. Die­ses Risi­ko kön­nen Sie aus­schlie­ßen. Sie kön­nen Ihre Vor­sor­ge­voll­macht im zen­tra­len Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer eintragen.

Vor­teil: Die Ein­tra­gung erleich­tert das Auf­fin­den einer bestehen­den Voll­macht (Pati­en­ten­ver­fü­gung, Betreu­ungs­ver­fü­gung) im Ver­sor­gungs­fall. Eine recht­lich ver­bind­li­che Umset­zung ist damit sichergestellt.

Die Ein­tra­gung ins Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer ist mög­lich unter www.vorsorgeregister.de. Die Ein­tra­gung kos­tet 15,00 €, im Last­schrift­ver­fah­ren 13,00 €. Wer­den meh­re­re Bevoll­mäch­tig­te bestellt, wer­den für jeden zusätz­lich 2,50 € fäl­lig. Auf der Home­page gibt es hilf­rei­che wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum Thema.

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