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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Finanzamt darf Vorsorge nicht bestrafen

Zahlt die Kran­ken­kas­se an den Ver­si­cher­ten einen Bonus (hier: 150 EUR zur Teil­nah­me an der Krebs­vor­sor­ge­un­ter­su­chung), dann hat das kei­ne Aus­wir­kung auf den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug. Die­ser bleibt in Höhe der gesetz­li­chen mög­li­chen Bei­trags­hö­he erhal­ten (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 28.4.2015, 3 K 1387/14). …

Laut Finanz­ge­richt han­delt es sich bei einem Bonus, der ein bestimm­tes Ver­hal­ten belohnt, nicht um eine Bei­trags­rück­erstat­tung. Die Finanz­be­hör­den wider­spre­chen aller­dings die­ser Rechts­auf­fas­sung wei­ter­hin. Sie haben gegen die­ses Urteil bereits Revi­si­on ein­ge­legt, so dass der Bun­des­fi­nanz­hof abschlie­ßend urtei­len wird. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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