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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Krankheit: Freistellung besser als Ende der Tätigkeit

Been­det der beherr­schen­de Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer sei­ne Tätig­keit vor Ablauf des ver­ein­bar­ten Pen­si­ons­al­ters und hat er den 10-Jah­res Erdie­nenszeit­raum nicht erreicht, darf das Finanz­amt … die für die Ver­sor­gungs­zu­sa­ge gebil­de­te Rück­stel­lung nach­träg­lich als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung ver­steu­ern (BFH, Urteil vom 25.6.2014, I R 76/13).

Nichts zu machen. Mit die­sem Risi­ko müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer leben. Zu prü­fen ist, ob der Geschäfts­füh­rer bei Ver­hin­de­rung (Krank­heit) zunächst nur frei­ge­stellt wird.

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