Die politischen Parteien sind derzeit damit beschäftigt, die Programme zu überarbeiten und zu profilieren. Es geht um Hartz IV, Grundrente und Steuerpolitik (Solidaritätszuschlag, Vermögenssteuer, Spitzensteuersatz). Aber auch wirtschaftspolitische Themen wie Wirtschaftsförderung, Mindestlohn und Frauenquote werden neu angefasst und dass die Umverteilungsdebatten auch das Thema Manager- und Geschäftsführer-Vergütungen erreichen wird, war abzusehen.
Jetzt gibt es einen (erneuten) Vorstoß der LINKEN, der die bisher auch schon von der SPD vorgetragenen Argumente zur Beschränkung der Manager-Vergütungen bündelt und in einer entsprechenden Gesetzesinitiative zusammenfasst (Bundestags-Drucksache 19/7979 vom 21.2.2019). Die Eckdaten: …
- Die Gesamtbezüge eines Vorstandsmitglieds dürfen nicht mehr als das Zwanzigfache eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe des jeweiligen Unternehmens betragen.
- Managervergütungen sind nur bis zu 500.000 EUR im Jahr als Betriebsausgabe vom zu versteuernden Gewinn abzugsfähig.
- Im Falle einer Überschreitung erfolgt eine Versteuerung nicht nur beim Manager, sondern zusätzlich auch beim auszahlenden Unternehmen.
- Eine Vergütung der Unternehmensvorstände mit Aktienoptionen ist ausgeschlossen.
- Übermäßige Abfindungen sollen beschränkt werden.