Die Reihe der Urteile um Dieselgate-Fahrzeuge geht weiter. Jetzt hat auch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden, dass der Hersteller VW der Käuferin eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz haftet (vgl. dazu Nr. 22/2019). Das Gericht stellt aber darüber hinaus fest, dass kaufvertragliche Ansprüche gegen das den Verkauf abwickelnde Autohaus verjährt sind. VW wird wohl auch in diesem Fall einen Vergleich abstreben, um ein höchstrichterliches urteil zu verhindern (OLG Karlsruhe, Urteil v. 18.7.2019, 17 U 160/18).
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