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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Firmenwagen: VW haftet, das Autohaus nicht

Die Rei­he der Urtei­le um Die­sel­ga­te-Fahr­zeu­ge geht wei­ter. Jetzt hat auch das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Karls­ru­he ent­schie­den, dass der Her­stel­ler VW der Käu­fe­rin eines vom VW-Abgas­skan­dal betrof­fe­nen Fahr­zeugs wegen vor­sätz­li­cher sit­ten­wid­ri­ger Schä­di­gung auf Scha­dens­er­satz haf­tet (vgl. dazu Nr. 22/2019). Das Gericht stellt aber dar­über hin­aus fest, dass kauf­ver­trag­li­che Ansprü­che gegen das den Ver­kauf abwi­ckeln­de Auto­haus ver­jährt sind. VW wird wohl auch in die­sem Fall einen Ver­gleich abstre­ben, um ein höchst­rich­ter­li­ches urteil zu ver­hin­dern (OLG Karls­ru­he, Urteil v. 18.7.2019, 17 U 160/18).

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