Immer öfter gibt es bei Neuwagen fehlerhafte Displayanzeigen (hier: überhitzte Kuppelung), die auch nach mehrmaligen Nachrüstungen und Software-Updates nicht beseitigt werden können. Das verursacht Zusatzkosten und ärgerlichen Zeitaufwand. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt ein wichtiges Grundsatzurteil gesprochen, das den Geschädigten Anspruch auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs sichert. Dazu der BGH: „Dabei handelt es sich um einen Sachmangel, der eine gewöhnliche Verwendung des erworbenen Fahrzeugs nicht zulässt bzw. es handelt sich um eine Beschaffenheit, die der Käufer der Sache nicht erwarten muss” (BGH, Urteil v. 24.10.2018, VIII ZR 66/17).
Uns sind Fälle bekannt, wonach ein solcher „Sachmangel” bereits wenige Kilometer nach der Abholung im Werk (hier: VW) aufgetreten ist. Wer den Anweisungen des Bord-Computers nicht folgt (hier: Werkstatt aufsuchen!) riskiert nicht nur, dass der Garantieanspruch verloren geht, sondern auch einen tatsächlichen Schaden. Empfehlung: Sofort Kontakt mit dem Hersteller aufnehmen (Handy-Protokoll).