Anzeichen für die Verkaufs-Absicht eines GmbH-Gesellschafters: Er interessiert sich nicht mehr nur turnusgemäß zur Feststellung des Jahresabschlusses über seine GmbH. Vielmehr verlangt er plötzlich während des Geschäftsjahres ausführliche Einsicht und Auskunft zum Geschäftsverlauf. Als Geschäftsführer sind Sie dann gut beraten, diesen Vorgang nicht ungeprüft durchgehen zu lassen. U. U. muss befürchtet werden, dass Unternehmens-Interna in unbefugte Hände gelangen und Sie dafür in die Haftung genommen werden können. …
Die Rechtslage: Als Geschäftsführer können Sie Auskunft und Einsicht verweigern, wenn Sie befürchten müssen, dass der Gesellschafter die so erlangten Informationen zu gesellschaftsfremden Zwecken verwendet und der Gesellschaft dadurch ein nicht unerheblicher Nachteil entsteht. Das ist z. B. dann der Fall, wenn Informationen aus der Gesellschaft an einen Konkurrenten weitergegeben werden. Es genügt aber auch schon, wenn ein begründeter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass diese Informationen an ein Konkurrenzunternehmen weitergegeben werden könnten.
Ihnen als Geschäftsführer drohen dann sogar Schadensersatzforderungen von der GmbH und zwar
- bei ungeprüfter und unberechtigter Informationsherausgabe an einen Gesellschafter,
- bei Auskunfts- und Einsichtsverweigerung ohne entsprechenden Gesellschafterbeschluss.