Neben Altersrücklagen in Höhe der gesetzlichen Rente dürfen Sie …
als Geschäftsführer 5 % Ihres Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge zurücklegen, ohne dass dies später zum Elternunterhalt herangezogen werden kann (BGH, Beschluss vom 7.8.2013, XII ZB 269/12).
Für die Praxis: Damit zieht der BGH verbindliche Grenzen, die bei der Berechnung der Höhe der Unterhaltsverpflichtung der Kinder für (pflegebedürftige) Eltern berücksichtigt werden müssen. Aus dem Beschluss ergibt sich auch ein Schutz für die selbst genutzte ETW und die Anrechnung von Immobilenvermögen der Kinder.