Auf die Umstellungs-Probleme auf SEPA (europäischer Überweisungsstandard) zum 1.2.2014 haben wir bereits hingewiesen (vg. Nr. 25/2013). Jetzt …
haben auch die Verantwortlichen – sprich das Bundesfinanzministerium (BMF) – erkannt, dass hier ein Chaos droht. Im Unterschied zu ELSTAM lässt sich das Verfahren allerdings nicht kurzfristig aussetzen oder verschieben.
Wichtig für kleinere Unternehmen: Ab 1.2.2014 dürfen die Banken Überweisungsaufträge und Einzugsermächtigungen nur durchführen, wenn die Daten im SEPA-Format vorliegen. Ist das nicht der Fall, darf die Bank die Überweisungen nicht vornehmen. Umgekehrt: Hat Ihr Gläubiger nicht korrekt umgestellt, führt das dazu, dass Sie tage- und wochenlang auf Ihr Geld warten müssen.
Für die Praxis: Dazu müssen alle Datensätze (Lohnbuchhaltung, Einzugsermächtigungen usw.) geprüft und angepasst werden. Die Single Euro Payments Area (SEPA) hat Auswirkungen auf alle betrieblichen Bereiche (AGB, Verträge, Werbeunterlagen, auch: Einkauf, Datenschutz). Beispiel: U. U. müssen Einzugsermächtigungen neu eingeholt werden. Kunden müssen vor der Einziehung 14 Tage vorher unterrichtet werden usw.. Gibt es in Ihrem Unternehmen noch keine Vorbereitungen auf das neue SEPA-System, sollten Sie in den nächsten Wochen einen SEPA-Verantwortlichen benennen (aus der IT und/oder Rechnungswesen), der das Projekt „SEPA“ über alle Unternehmensbereiche plant, begleitet und umsetzt. Wir berichten an dieser Stelle laufend zum Thema, so dass Sie den Projektstand und neue Erkenntnisse zum Thema jederzeit überprüfen können. Hilfreich: Die neuen Zahlungsstandards, die offiziellen Bundesbankinformationen zu SEPA