Dass AG-Vorstände mehr verdienen als GmbH-Geschäftsführer ist öffentlich. Das liegt auch daran, dass die Finanzbehörden bei GmbH-Geschäftsführern genau hinschauen. Wird zu viel gezahlt, kostet das Strafsteuer in Form einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Der Fiskus bemisst das nach Vergleichszahlen deutscher GmbHs. Konzerne zahlen Vorstände im internationalen Vergleich – da geht es um andere Dimensionen. …Dennoch: GmbH-Geschäftsführer können sich an den Vorstandsbezügen orientieren, wenn Sie Ihr Gehalt in Sachen Gewinnabschöpfung und Vorsorge optimieren wollen. Bei den best-verdienenden Vorständen gibt es eine annähernd gleiche Aufteilung der Bezüge in Festgehalt (15 – 20 % der Gesamtbezüge), kurzfristige – jährlich fällige – Tantieme (20 – 30 %), langfristige Tantieme (30 – 50 %) und Pensionsaufwendungen (10 %). Nebenleistungen, die für den GmbH-Geschäftsführer eine größere Rolle (Firmenwagen, Sonderzahlungen) einnehmen, spielen in Vorstandskreisen mit 1 bis 2 % keine Rolle.
Auffällig: Der leistungsbezogene Vergütungsanteil (Tantieme: 50 bis 80 %) ist deutlich höher. Für GmbH-Geschäftsführer liegt der Vergleichswert bei 20 %, maximal 26 % (Industrie) der Gesamtvergütung (vgl. Nr. 7/2016).