Verabreden Sie mit einem Zulieferer/Gläubiger am Telefon Ratenzahlung, obwohl es für Ihre GmbH bereits Anzeichen einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gibt, kann Sie der Gläubiger persönlich in die Haftung nehmen und die Zahlung der Schulden aus Ihrem Privatvermögen durchsetzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 6.1.2015, 4 U 598/14, Quelle: GmbH-Rundschau 2015, S. 582 ff.). …
Bei einer persönlichen Zusage des Geschäftsführers darf sich der Gläubiger darauf verlassen, dass es sich um eine Verbindliche Zusage handelt. Im Fall hatte der Geschäftsführer dem Gläubiger vorenthalten, dass Insolvenzgefahr besteht. Besser ist es, wenn Sie in einem solchen Gespräch/Telefonat auf die wirtschaftliche Krise der GmbH bzw. die mögliche Insolvenz hinweisen. Damit ist sichergestellt, dass eine persönliche Haftung erst einmal nicht entsteht.