Der Firmenwert ist der Mehrwert der den Substanzwert abzüglich der Schulden der GmbH übersteigt. Der Firmenwert gehört zu den immateriellen Vermögensgegenständen und bewertet die Aussicht der GmbH auf zukünftige Gewinne. Den Firmenwert bilden z. B.: – die Einkaufs- und Absatzorganisation, – die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Personals, – die Lage einer Unternehmens bzw. eines Geschäftes oder – der Bekanntheitsgrad und der Ruf eines Unternehmens. Wird der Firmenwert entgeltlich erworben, kann er aktiviert werden (handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht).
Ein entgeltlich erworbener Firmenwert liegt z. B. vor, wenn die Gegenleistung beim Kauf eines Unternehmens den Wert der aktiven und passiven Wirtschaftsgüter übersteigt. Nach den Bestimmungen des HGB müssen Kapitalgesellschaften den Firmenwert gesondert ausweisen. Kleine Kapitalgesellschaften können den Firmenwert unter Immaterielle Vermögensgegenstände aktivieren. Wurde der Firmenwert selbst geschaffen und nicht entgeltlich erworben, darf eine Aktivierung nicht erfolgen. Nach steuerrechtlichen Bestimmungen ist der entgeltlich erworbene Firmenwert zu aktivieren (steuerrechtliche Aktivierungspflicht). Der Firmenwert gehört zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und wird mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.
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