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Firmen-Hotline: Die neuen Regeln für kostenpflichtige Warteschleifen

Für eini­ge Ver­wir­rung in den Betrie­ben sorgt der­zeit das neue Telekommunikations­gesetz (TKG), das zum 10.5.2012 in Kraft getre­ten ist und ab 1.9.2012 für alle betrieb­lichen Tele­fon­an­la­gen gilt. Vie­le GmbHs haben die Umset­zun­gen der neu­en Vor­schrif­ten bis­her noch nicht …

pro­jek­tiert – es dro­hen Abmah­nun­gen. Wor­um geht es und was müs­sen Sie in Ihrer GmbH bis wann umsetzen?

  1. Kos­ten­pflich­ti­ge War­te­schlei­fen dür­fen künf­tig nur noch bei Orts­netz­ruf­num­mern, nor­ma­len Mobil­funk­ruf­num­mern und ent­gelt­frei­en Ruf­num­mern unein­ge­schränkt ein­ge­setzt werden.
  2. Bei Son­der­ruf­num­mern (wie 0180- oder 0900-Num­mern) müs­sen War­te­schlei­fen einem Fest­preis unter­lie­gen oder kos­ten­los sein.
  3. Die­se Rege­lun­gen gel­ten erst in einem Jahr, also ab 1.6.2013. Bis dahin gilt eine Über­gangs­re­ge­lung, die zum 1.9.2012 in Kraft tritt. Ab dann dür­fen War­te­schlei­fen erst ab der drit­ten Minu­te kos­ten­pflich­tig sein.

Laut Gesetz dro­hen har­te Bestra­fun­gen bei Nicht-Umset­zung. Es wer­den Buß­gel­der bis zu 100.000 € ver­hängt. Stel­len Sie sich dar­auf ein, dass es ab 1.9.2012 ver­mehrt zu Kon­troll­an­ru­fen kommt, ob die neu­en Vor­schrif­ten in Ihrer Fir­ma kor­rekt umge­setzt sind. Wie bei ande­ren Wett­be­werbs­re­gel auch, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass selbst­er­nann­te Abmahner/Anwälte unter­wegs sind, die Ver­stö­ße abstrafen.

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