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Volkelt-Briefe

Finanzamts-Streit: Sie haben Anspruch auf angemessene Verfahrensdauer

Nach zum Teil lang­jäh­ri­gen Gerichts­ver­fah­ren im Streit mit den Finanz­be­hör­den (hier:  8 Jah­re) macht der Bun­des­fi­nanz­hof jetzt Vor­ga­ben. Danach … haben Sie in der Regel ein Recht dar­auf, dass 2 Jah­re nach Ein­gang der Kla­ge vom Finanz­ge­richt Maß­nah­men ein­ge­lei­tet sein müs­sen, die das Ver­fah­ren „einer Ent­schei­dung zufüh­ren“ (BFH, Urteil vom 7.11.2013, X R 13/12).

Damit haben Sie bzw. Ihr Anwalt ab sofort einen gericht­li­chen Maß­stab dafür, wann das FG tätig wer­den muss bzw. ab wann Sie ein zügi­ge Durch­füh­rung des Ver­fah­rens erwar­ten kön­nen – z. B. dann, wenn Sie mit grö­ße­ren Steu­er­rück­zah­lun­gen rechnen.

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