Nach zum Teil langjährigen Gerichtsverfahren im Streit mit den Finanzbehörden (hier: 8 Jahre) macht der Bundesfinanzhof jetzt Vorgaben. Danach … haben Sie in der Regel ein Recht darauf, dass 2 Jahre nach Eingang der Klage vom Finanzgericht Maßnahmen eingeleitet sein müssen, die das Verfahren „einer Entscheidung zuführen“ (BFH, Urteil vom 7.11.2013, X R 13/12).
Damit haben Sie bzw. Ihr Anwalt ab sofort einen gerichtlichen Maßstab dafür, wann das FG tätig werden muss bzw. ab wann Sie ein zügige Durchführung des Verfahrens erwarten können – z. B. dann, wenn Sie mit größeren Steuerrückzahlungen rechnen.