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Volkelt-Briefe

Externe Hilfe für den GF: Wann rechnen sich Erfolgshonorare?

Nur weni­ge Geschäfts­füh­rer ver­ein­ba­ren mit Bera­tern Erfolgs­ho­no­ra­re. Das …

betrifft die Auf­trags­ver­ga­be an Rechts­an­wäl­te, Patent­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer. Erfolgs­ho­no­ra­re mit die­sen Berufs­grup­pen dür­fen unter ganz bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ver­ein­bart wer­den. Das sind z. B.: Das Erfolgs­ho­no­rar darf nur für den Ein­zel­fall ver­ein­bart wer­den (also nicht für ein Dau­er­man­dat) oder der Auf­trag­ge­ber wird auf­grund sei­ner wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se ohne Ver­ein­ba­rung eines Erfolgs­ho­no­rars von der Rechts­ver­fol­gung abge­hal­ten. Im Grund­satz bleibt es damit bei den gewohnt teu­ren Gebüh­ren für die Bera­tungs­leis­tun­gen von Frei­be­ruf­lern – eine Kon­kur­renz über einen ech­ten Preis­wett­be­werb gibt es nicht.

Für die Pra­xis: Trotz die­ser stren­gen Vor­aus­set­zun­gen erge­ben sich Mög­lich­kei­ten für eine erfolgs­ab­hän­gi­ge Beauf­tra­gung. Prü­fen Sie in die­sen Fällen:

  1. Prü­fen Sie, ob bei For­de­rungs­aus­fäl­len unter Risi­ko­be­din­gun­gen eine Erfolgs­ver­ein­ba­rung zu   einem bes­se­ren Ergeb­nis für Sie führt als z. B. der Ver­kauf der aus­ste­hen­den For­de­run­gen im Factoring.
  2. Prü­fen Sie in allen Fäl­len von Gewähr­leis­tun­gen, ob Sie mit einer erfolgs­be­zo­ge­nen Hono­rar­ver­ein­ba­rung wei­ter­ge­hen­de For­de­run­gen durch­set­zen können.
  3. Prü­fen Sie, ob Sie einen kom­pli­zier­ten Scha­dens­er­satz von vor­ne her­ein aus dem Weg gehen oder mit einer Erfolgs­ver­ein­ba­rung bes­ser füh­ren bzw. abweh­ren können.
  4. Prü­fen Sie bei finanz­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren, ob die Ver­ein­ba­rung eines Erfolgs­ho­no­rars Vor­tei­le bringt – z. B. weil Sie von den Aus­wir­kun­gen einer strit­ti­gen Steu­er-Ver­an­la­gung exis­ten­zi­ell betrof­fen sind.

Der Aus­gang von recht­li­chen Ver­fah­ren und Pro­zes­sen birgt immer Risi­ken. Selbst wenn die „Rechts­la­ge“ auf den ers­ten Blick für Sie spricht, ist das kein Garant dafür, dass Sie sich durch­set­zen kön­nen. Oft ent­schei­den die Bera­tungs­qua­li­tät und ein lan­ger Atem. Vie­le Pro­zes­se wer­den erst in 2. Instanz gelöst.

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