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Volkelt-Briefe

EU-Bürokratie: Geschäftsführer müssen bei mittelfristigen Investitionen neu rechnen

Jetzt wur­de bekannt, dass die EU-Behörden …

eine wei­te­re Aus­wei­tung der Mehr­wer­t­­steu­er-Bemes­sungs­­­grund­la­ge prü­fen. Die EU-Kom­mis­si­on will „öffent­li­che Ein­rich­tun­gen“ voll in das Mehr­wert­steu­er-Sys­tem ein­be­zie­hen (z. B. Arzt- oder Kran­ken­haus­leis­tun­gen). Fol­ge: Die Bei­trä­ge für die Renten‑, Kran­ken- und Unfall­ver­si­che­rung wer­den stei­gen. Nach Berech­nun­gen wird sich das in einer Erhö­hung der Sozi­al­ab­ga­ben in Deutsch­land um 3 Pro­zent­punk­te auf 42,45 % aus­wir­ken. Allei­ne für die Zusatz­be­las­tung der Kran­ken­kas­sen haben die Trä­ger einen Anstieg des Bei­tra­ges von 15,5 auf 18,06 % errech­net. Für die Ren­ten­ver­si­che­rung (Reha, KV der Rent­ner) müss­te der Bei­trag laut Hoch­rech­nung von 18,9 auf 19,2 % ange­ho­ben werden.

Für die Pra­xis: Alarm­stu­fe „rot“ ist erfah­rungs­ge­mäß erreicht, wenn die EU-Behör­den „juris­tisch“ argu­men­tie­ren. Hier: Bei der Steu­er­frei­heit der öffent­li­chen Leis­tun­gen han­delt es sich um eine unzu­läs­si­ge Wett­be­werbs­ver­zer­rung. Hat der EuGH erst ein­mal ein Urteil in die­se Rich­tung gefällt, ust die Büro­kra­tie gebun­den und die Poli­tik muss das umset­zen. Das dürf­te zwar noch eini­ge Jah­re dau­ern. Sind die Müh­len aber erst ein­mal ange­fah­ren, mah­len sie lang­sam aber ste­tig – bis zur Ein­be­zie­hung öffent­li­cher Leis­tun­gen in die MWSt. Gegen sol­che EU-Vor­ga­ben gibt es (lei­der) kein Gegen­mit­tel. Damit rücken die Lohn­kos­ten im EU-Raum wie­der stär­ker in den Fokus bei mit­tel- und lang­fris­ti­gen Investitions-Entscheidungen.

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