Jetzt wurde bekannt, dass die EU-Behörden …
eine weitere Ausweitung der Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage prüfen. Die EU-Kommission will „öffentliche Einrichtungen“ voll in das Mehrwertsteuer-System einbeziehen (z. B. Arzt- oder Krankenhausleistungen). Folge: Die Beiträge für die Renten‑, Kranken- und Unfallversicherung werden steigen. Nach Berechnungen wird sich das in einer Erhöhung der Sozialabgaben in Deutschland um 3 Prozentpunkte auf 42,45 % auswirken. Alleine für die Zusatzbelastung der Krankenkassen haben die Träger einen Anstieg des Beitrages von 15,5 auf 18,06 % errechnet. Für die Rentenversicherung (Reha, KV der Rentner) müsste der Beitrag laut Hochrechnung von 18,9 auf 19,2 % angehoben werden.
Für die Praxis: Alarmstufe „rot“ ist erfahrungsgemäß erreicht, wenn die EU-Behörden „juristisch“ argumentieren. Hier: Bei der Steuerfreiheit der öffentlichen Leistungen handelt es sich um eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung. Hat der EuGH erst einmal ein Urteil in diese Richtung gefällt, ust die Bürokratie gebunden und die Politik muss das umsetzen. Das dürfte zwar noch einige Jahre dauern. Sind die Mühlen aber erst einmal angefahren, mahlen sie langsam aber stetig – bis zur Einbeziehung öffentlicher Leistungen in die MWSt. Gegen solche EU-Vorgaben gibt es (leider) kein Gegenmittel. Damit rücken die Lohnkosten im EU-Raum wieder stärker in den Fokus bei mittel- und langfristigen Investitions-Entscheidungen.