Unternehmensnachfolger, die einen Kredit aufnehmen müssen oder Vermögen veräußern müssen, um die festgesetzte Erbschaftsteuer zu zahlen, haben ab sofort ein Recht auf … Aussetzung der Vollziehung des Erbschaftssteuerbescheids. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden. Das betrifft alle Fälle von Firmenübertragungen, die nach den seit 2009 geltenden neuen Bestimmungen zur Erbschaftsteuer veranlagt wurden und werden. Begründung: Die Steuer darf erst dann festgesetzt und vollstreckt werden, wenn das dazu anhängige Normenkontrollverfahren vom Bundesverfassungsgericht entschieden ist (BFH, Beschluss vom 21.11.2013, II B 46/13).
Damit stärkt der BFH die Stellung der Erben, die nicht in der Lage sind, die Erbschaftsteuer aus eigenen Mitteln zu zahlen. Nicht geklärt ist, wie Sie dem Finanzamt gegenüber Ihre Zahlungsunfähigkeit beweisen. Schwierig dürfte das sein, wenn Sie zuletzt abgeltungssteuerpflichtige Einnahmen deklariert haben. Dann sollten Sie zur Aussetzung der Vollziehung den Steuerberater einschalten.