Laut BGH liegt ein Einverständnis zur Telefon-Werbung durch den Verbraucher nur vor, wenn es sich …
auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen bezieht. Eine allgemeine Zustimmung für Werbeanrufe im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels berechtigt nicht zu Werbe-Anrufen beim Kunden (BGH, Urteil vom 25.10.2012, I ZR 169/10).
Für die Praxis: Vorsicht ist in Fällen geboten, wenn Ihr Call-Center Telefon-Adressen bearbeitet, die von einem Dritten erworben wurden, der seinerseits darauf verweist, dass für die Telefon-Adressen eine Einwilligungserklärung für Telefon-Werbung vorliegt. Hier sollten Sie nachhaken und sich den konkreten Vertragstext vorlegen lassen, dem die Verbrauchen zugestimmt haben. Bezieht der sich nicht „konkret“: Finger weg.