Beim Tanken hat sich Dynamic Pricing (dynamisches Preismanagement) flächendeckend durchgesetzt. Man hat sich daran gewöhnt und stellt sein Tankverhalten entsprechend darauf ein. Einige Internet Anbieter und ‑Shops praktizieren bereits seit einigen Jahren unterschiedliche Preise je nach Besteller, Bestellvorgang oder Bestellzeit (Tag, Nacht, Ferien usw.). Tendenz: Im Internet ist Dynamic Pricing in allen Branchen auf dem Vormarsch. Im Einzelhandel darf weiter vor Ort gefeilscht werden. …
Fakt ist: Es gibt keine Preisverordnung oder sonstige gesetzliche Vorschrift, die dynamische Preise untersagt. Allerdings gibt die Preisauszeichnungsverordnung die Richtung vor. Außerdem müssen laut BGH die Preise in den Suchmaschinen stets aktuell sein (I ZR 123/08). Preise müssen klar und eindeutig ausgezeichnet sein. Das betrifft die Angabe zur Mehrwertsteuer, Versandkosten usw.. Darauf Rabatte, Skonti und Nachlässe zu gewähren ist in allen Branchen möglich (und üblich), auch für Dienstleistungen oder handwerkliche Angebote. Gegenüber den Internet-Anbietern gibt es aber einen entscheidenden Nachteil: Hier kann man den ausgezeichneten Preis nicht jederzeit auch nach oben ändern, z. B. wenn man weiß, dass der potenzielle Käufer eine hohe Kaufbereitschaft hat. Das ist bei einer Auslegware nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich. Einige der großen Einzelhändler testen dazu zwar variable Preisauszeichnungs-Systeme. Allerdings werden diese längst noch nicht flächendeckend eingesetzt auch nicht unter optimierten Bedingungen getestet. Eine stündliche oder gar minütliche Änderung der Preise wird u. E. auch hier (noch) nicht praktiziert, aber es wird viel experimentiert. Wie halten Sie es mit den Preisen?