Unterdessen haben die EU-Kommission und der Rechtsausschuss des europäischen Parlaments die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zentral‑, Handels- und Gesellschaftsregister europaweit verknüpft werden. Zunächst …
werden die Handelsregister der EU-Staaten zusammengeführt. Einheitlich geregelt wird, wann automatische Benachrichtigungen (Meldepflichten) vorgesehen sind (Gründung, Änderung, Löschung). In Deutschland sind die technischen Voraussetzungen für den elektronischen Informationsaustausch bereits vorhanden, so dass die deutschen Unternehmensdaten aus dem HR schon ab 2012 zur Verfügung stehen (www.handelregister.de). Einige europäische Ländern müssen erst noch aufrüsten.
Für die Praxis: Gehen Sie davon aus, dass die Verknüpfung europäischer Unternehmensdaten ab 2012 sukzessive umgesetzt wird. Das gilt auch für die Daten aus dem elektronischen Unternehmensregister. Gehen Sie davon aus, dass diese Daten ab sofort auch europaweit eingesehen werden können. Diese Daten sind über das europäische Justizportal E‑Justiz-Portal abrufbar (https://e‑justice.europa.eu).