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Volkelt-Briefe

Neue Grundsätze zur Bewertung von Geschäftsführer-Pensionen

Aner­kann­tes Ver­fah­ren zur steu­er­li­chen Bewer­tung der Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen in grö­ße­ren Unter­neh­men ist das Ver­fah­ren nach den sog. Heu­beck­schen Richt­ta­feln. Laut BMF ist es aber auch zulässig, …

in begrün­de­ten Aus­nah­men von die­sen Stan­dard-Bewer­tun­gen abzu­wei­chen und ggf. bran­chen­be­dingt höhe­re Rück­stel­lun­gen zu bil­den. Das BMF hat jetzt die Vor­ga­ben dazu ver­öf­fent­licht, wel­che Bewer­tungs­grund­sät­ze in die­sen Fäl­len berück­sich­tigt wer­den müs­sen (BMF-Schrei­ben vom 9.12.2011, IV C 6 – S 2176/07/10004).

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