Kategorien
Volkelt-Briefe

Gesellschaftsrecht: Neues Urteil zum Auskunfts- und Einsichtsrecht

Äußert sich einer der Gesell­schaf­ter des Unter­neh­mens kri­tisch in der Öffent­lich­keit über die Geschäfts­po­li­tik des Unter­neh­mens, kann das Aus­wirk­lun­gen auf sein Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht haben. Begründung: …

Die übri­gen kön­nen mit dem Hin­weis „Kre­dit schä­di­gen­de Aus­sa­gen“ das Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht in die Geschäfts­un­ter­la­gen der GmbH ver­wei­gern (OLG Köln, Urteil vom 8.12.2011, 18 U 38/11).

Für die Pra­xis: Im Urteils­fall war einer der Gesell­schaf­ter in einem Bericht des Mana­ger Maga­zins kri­tisch zur Geschäfts­po­li­tik der Pri­vat­braue­rei Gaf­fel zitiert wor­den. Der Gesell­schaf­ter konn­te aller­dings dar­le­gen, dass es sich um eine „so nicht gemach­te Aus­sa­ge“ han­del­te. Den­noch: Auch als Gesell­schaf­ter einer GmbH sind Sie gut bera­ten, sich in der Öffent­lich­keit (Inter­views, spon­ta­ne Tele­fon-Befra­gung durch eine Jour­na­lis­ten usw.) zurück­hal­tend mit Aus­sa­gen über das Unter­neh­men zu geben. Im schlech­tes­ten Fall kann das dazu füh­ren, dass die übri­gen Gesell­schaf­ter Ihnen sogar Aus­kunft und Ein­blick in grund­sätz­li­che Unter­la­gen der GmbH (z. B. Anhang, Lage­be­richt, oder: Ver­trä­ge, Pla­nungs­un­ter­la­gen) ver­wei­gern kön­nen. Das soll­ten Sie nicht leicht­fer­tig riskieren.

Schreibe einen Kommentar