Laut BBE-Media-Studie 2012 zum Verdienst von GmbH-Geschäftsführern wurde im laufenden Geschäftsjahr gut bis sehr gut verdient. So stieg das Gehalt des „durchschnittlichen“ GmbH-Geschäftsführers um 8,1 %. Dabei ist der Zusatzverdienst in den meisten Fällen nicht auf eine Anhebung der Festbezüge zurückzuführen. Vielmehr führten die steigenden Erträge und Umsätze im abgelaufenen Geschäftsjahr dazu, dass die erfolgsabhängig ge-zahlten Tantiemen zu Buche schlugen. Weil viele GmbHs derzeit bereits an ihren Kapazitätsgrenzen wirtschaf-ten ist abzusehen, dass sich die Umsätze in 2011/2012 auf diesem Niveau stabilisieren werden. Weitere Ge-haltssteigerungen für Geschäftsführer sind damit im Geschäftsjahr 2012 nicht zu erwarten. Die von der BBE-Media veröffentlichten Vergleichszahlen für Geschäftsführer-Gehälter sind aber nicht nur wichtig zur Beurteilung der eigenen Vergütungssituation. Solche Vergleichszahlen werden auch zur Beurteilung der steuerlichen Ange-messenheit des Gehalts des Gesellschafter-Geschäftsführers herangezogen. Durchschnittszahlen für 2011 : .…
> der Geschäftsführer einer GmbH mit einem Umsatz bis zu 5 Mio. EUR verdient durchschnittlich 102.000 €.
> der Geschäftsführer einer GmbH mit einem Umsatz zwischen 5 und 25 Mio. EUR verdient durchschnittlich 175.000 €.
> der Geschäftsführer einer GmbH mit einem Umsatz über 25 Mio. EUR verdient durchschnittlich 280.000 €.
Die Mehrzahl der Geschäftsführer, die sich an der Studie beteiligt haben, hatte in den vergangenen Jahren be-reits den Betriebsprüfer in der GmbH. Dabei spielte regelmäßig das Thema Geschäftsführer-Gehalt eine wichtige Rolle. Konkret: Hier wurde vom Betriebsprüfer per Schema nachgerechnet, ob das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers „angemessen“ ist. Bei jeder zweiten dieser Betriebsprüfungen wurde die Gehaltshöhe beanstandet. Auch in 2012 wird es bei Betriebsprüfungen in vielen GmbHs zu Beanstandungen beim Geschäftsführer-Gehalt kommen. Gegen die damit verbundene Zusatzbesteuerung können sich Gesellschafter-Geschäftsführer absichern. Hierin liegt u. a. der Nutzen der Geschäftsführer-Vergütungsstudien. Unterdessen ist es Praxis der Finanzgerichte, sich bei der Einschätzung der „angemessenen“ Gehaltshöhe an den Vergleichszahlen anerkannter Vergütungsstudien zu orientieren.
Eine erste Einschätzung, ob Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer beim Gehalt in der „Bandbreite“ liegen, kön-nen Sie anhand der unten dargestellten groben Durchschnittswerte vornehmen. Liegen Sie deutlich darüber und gab es in den letzten Jahren in Ihrer GmbH keine Betriebsprüfung, in der das Geschäftsführer-Gehalt bereits überprüft wurde, sollten Sie das Gehalt im Hinblick auf Höhe und Zusammensetzung zusammen mit dem Steuerberater überprüfen.
Branche | durchschnittliches Jahresgehalt | Tantieme |
Dienstleister | 100.000 | 20.000 |
Handwerk | 78.000 | 15.000 |
Großhandel | 111.000 | 29.000 |
Einzelhandel | 74.000 | 18.000 |
Industrie | 121.000 | 35.000 |
Quelle: BBE Studie „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2012
Für die Praxis: In der Einzelprüfung genügen diese groben Werte nicht mehr. Hier kommt es auf Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, Ertragslage, Anzahl und Qualifikation der Geschäftsführer ganz genau an, um aussagekräftige Vergleichswerte zu erhalten. Dabei ist die BBE-Studie eine wertvolle Hilfe – zwar nicht ganz billig – aber Sie können davon ausgehen, dass die danach ermittelten Vergleichswerte zum Geschäftsführer-Gehalt „gerichtsfest“ sind und von den Finanzbehörden in dieser Höhe akzeptiert werden. Die Studie können Sie direkt beziehen unter > https://www.bbe-media.de/gmbh-zentrum-studie-2012.php (inkl. CD mit Auswertungsprogramm).