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Volkelt-Briefe

Rechnungen: Formvorschriften beachten

Rück­wir­kend zum 1.7.2011 gel­ten neue Bestim­mun­gen für die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung. Das Ver­fah­ren ist damit deut­lich ver­ein­facht. Vie­le Unter­neh­men nut­zen unter­des­sen den Rech­nungs­ver­sand per eMail und ange­häng­ter pdf-Rech­nung. Wich­tig für Sie: recht­li­che Vor­aus­set­zung für eine ord­nungs­ge­mä­ße Rech­nungs­stel­lung ist die Zustim­mung des Rech­nungs­emp­fän­gers zur elek­tro­ni­schen Rechnungsstellung.

Für die Pra­xis: Die­se Zustim­mung soll­ten Sie unbedingt …

vor­ab ein­ho­len. Und zwar ent­we­der als Ant­wort auf Ihre E‑Mail-Anfra­ge oder per For­mu­lar mit der nächs­ten schrift­lich aus­ge­stell­ten Rech­nung. Sor­gen Sie dafür, dass die Zustim­mungs­er­klä­run­gen gesam­melt und ord­nungs­ge­mäß abge­legt wer­den. In die­sem Fall kön­nen Sie nicht davon aus­ge­hen, dass „Schwei­gen“ als Zustim­mung zur elek­tro­ni­schen Rech­nungs­stel­lung gilt.

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