Das EU-Parlament hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass …
einheitliche Besteuerungsgrundlagen für Kapitalgesellschaften (GKKB) eingeführt werden können. Damit hat das Parlament einen Gesetzentwurf der EU-Kommission zugestimmt, der die Erhebung der Körperschaftsteuer europaweit vereinheitlicht. Dabei wird es sich um eine freiwillige Vorgabe handeln.
Für die Praxis: Erfreulich ist, dass die EU einheitliche Standards setzen wird. Allerdings wird die Umsetzung noch einige Jahre dauern – vor 2016 ist realistischerweise nicht mit einer Erleichterung für die Unternehmen zu rechnen, die aufgrund unterschiedlicher Steuer-Standards in ihren ausländischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften z. Z. doppelt bilanzieren müssen.