Wie kompliziert die Digitalisierung wird, lässt sich anschaulich am Beispiel des autonomen Fahrens nachvollziehen. Wer haftet für Fahrfehler? Wann muss der Fahrer einschreiten? Müssen Zusatzversicherungen abgeschlossen werden? Oder: Muss das Fahrzeug im Crash-Fall zuerst einem Kind und erst dann einem älteren Menschen ausweichen? Dagegen sind Fragen des Persönlichkeitsrechts, des Datenschutzes oder des Werbeverbotes einfache Übungen.
Dennoch: …Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich dafür, dass die GmbH mit ihren digitalen Aktivitäten rechtlichen (sämtliche) Vorschriften einhält und Sie haben dafür sorgen, dass Ihre Produkte norm- und sicherheitstechnischen Ansprüchen genügen. Stichwort: Compliance. In Sachen Digitalisierung sind folgende Vorgaben der Geschäftsführung ein Muss:
- Bestellung eines Compliance-Beauftragten für den Bereich Digitalisiserung (eventuell: der Datenschutzbeauftragte).
- Einrichtung eines QM-Managements auf alle Stufen der Leistungserbringung.
- Fehler-Berichte (QM-Bericht) unmittelbar an die Geschäftsführung.
- „Plan B” für alle Entwicklungs- und Produktionsstufen.
- PR-Strategie der Geschäftsführung für das Krisen-Management.