Nicht nur im Haushalt übernehmen Alexa, Siri oder Cortana immer mehr das Kommando. Ob Anrufschaltung, Musikauswahl, Heizungssteuerung, Wecker oder sonstige Remember-Funktionen: Die Sprach-Assistenten sind nicht auf dem Vormarsch, sie befinden sich in voller Fahrt auf der Überholspur (vgl. Nr. 9/2018). Zum Beispiel in der Versicherungs-Branche (Handelsblatt: „Alexa, der neue Herr Kaiser”).
Die Deutsche Familienversicherung entwickelt …ein Paket zum Abschluss von Versicherungsverträgen auf Zuruf. Zunächst müssen dazu rechtliche Fragen geklärt werden, so z. B. vertragsrechtliche Grundsatzfragen wie digitale Unterschrift, Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerspruchsrecht usw. Auch kartellrechtliche Aspekte werden geprüft. Da geht es um die Wettbewerbsbedingungen bzw. den Zugang und die Zusammenarbeit der Versicherer mit dem Assistenzsystem (hier: Google-Sprachbox). Ziel des Versicherers: Auf Zuruf (Alexa: „Ich brauche eine Rechtsschutzversicherung”) wird der Abschluss-Dialog in Gang gesetzt (Erfassung und Abgleich der persönlichen Daten, Deckungsumfang, Kündigungsmöglichkeit usw.). Allerdings: Die schlussendlich schriftliche Abwicklung der Verträge wird den Beteiligten bis auf weiteres nicht erspart bleiben. Die BGB-Vorgaben zum Vertragsrecht setzen hier die Grenzen. In Sachen Sprach-Assistenz empfiehlt der Hamburger Medien-Professor Willy Theobald seinen Studenten: „Früh übt sich”.